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   BGH, 30.09.1963 - III ZR 74/63   

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BGH, 30.09.1963 - III ZR 74/63 (https://dejure.org/1963,3037)
BGH, Entscheidung vom 30.09.1963 - III ZR 74/63 (https://dejure.org/1963,3037)
BGH, Entscheidung vom 30. September 1963 - III ZR 74/63 (https://dejure.org/1963,3037)
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  • BGH, 16.09.1963 - III ZR 109/62

    Streitwert: Beschwer - Grundstück - Bauland - Enteignung - Teilfläche

    Auszug aus BGH, 30.09.1963 - III ZR 74/63
    In einer Baulandsache wie der vorliegenden findet eine - nicht zugelassene - Revision zum Bundesgerichtshof nur statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 6.000 DM übersteigt; dieser Wert bemißt sich, wenn sich wie hier die Revision gegen die Enteignung einer Teilfläche aus einem Grundstück richtet, nach dem Wert der Teilfläche zur Zeit der Einlegung der Revision (§ 161 BBauG, §§ 546, 6, 4 ZPO; Beschluß vom 5. November 1962 in NJW 1962, 2295;Beschluß vom 16. September 1963 III ZR 109/62).
  • BGH, 05.11.1962 - III ZR 35/62
    Auszug aus BGH, 30.09.1963 - III ZR 74/63
    In einer Baulandsache wie der vorliegenden findet eine - nicht zugelassene - Revision zum Bundesgerichtshof nur statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 6.000 DM übersteigt; dieser Wert bemißt sich, wenn sich wie hier die Revision gegen die Enteignung einer Teilfläche aus einem Grundstück richtet, nach dem Wert der Teilfläche zur Zeit der Einlegung der Revision (§ 161 BBauG, §§ 546, 6, 4 ZPO; Beschluß vom 5. November 1962 in NJW 1962, 2295;Beschluß vom 16. September 1963 III ZR 109/62).
  • BGH, 01.07.1968 - III ZR 88/67

    Streitwert in Grenzregelungsverfahren

    Der Wert der Revision bemißt sich daher, ebenso wie der wert einer Revision, die sich gegen die Enteignung einer Teilfläche aus einem Grundstück richtet, nach dem - objektiven - Verkehrswert der Teilfläche zur Zeit der Einlegung der Revision, hier mithin nach dem Verkehrswert, den die rund 6 qm zur Zeit der Einlegung der Revision (22. Mai 1967) hatten, eben jene rund 6 qm, die der Revisionsführer im Wege des Flächenaustausches abgeben soll (§ 161 BBauG, §§ 546, 6, 4 ZPO; Beschlüsse vom 16. September 1963 - III ZR 109/62 - NJW 1963, 2173 und 30. September 1963 - III ZR 74/63-).
  • BGH, 06.10.1966 - III ZR 216/65

    Festsetzung des Wertes des Beschwerdegegenstandes bei einem Rechtsmittel in

    Der Wert des Beschwerdegegenstandes bei einem Rechtsmittel in Baulandsachen, das sich, wie es hier der Fall war, gegen den Enteignungsgrund richtet, bestimmt sich nach dem objektiven Verkehrswert der Grundstücke (Beschlüsse vom 16. September 1963 - III ZR 109/62 - und 30. September 1963 - III ZR 74/63 -).
  • BGH, 06.10.1966 - III ZR 212/65

    Festsetzung des Wertes des Beschwerdegegenstandes bei einem Rechtsmittel in

    Der Wert des Beschwerdegegenstandes bei einem Rechtsmittel in Baulandsachen, das sich, wie es hier der Fall war, gegen den Enteignungsgrund richtet, bestimmt sich nach dem objektiven Verkehrswert der Grundstücke (Beschlüsse vom 16. September 1963 - III ZR 109/62 - und 30. September 1963 - III ZR 74/63 -).
  • BGH, 06.10.1966 - III ZR 62/66

    Streit über den Wert des Beschwerdegegenstandes bei einem Rechtsmittel in

    Der Wert des Beschwerdegegenstandes bei einem Rechtsmittel in Baulandsachen, das sich, wie es hier der Fall war, gegen den Enteignungsgrund richtet, bestimmt sich nach dem objektiven Verkehrswert der Grundstücke (Beschlüsse vom 16. September 1963 - III ZR 109/62 - und 30. September 1963 - III ZR 74/63 -).
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